Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen von Andys Gym (Stand: 01.10.2015) Wir begrüßen Sie recht herzlich im Andys Gym und bedanken uns für Ihren Besuch. Das gesamte Andys Gym-Team bemüht sich, Ihnen den Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich zu gestalten. Die nachfolgende AGB und Studioordnung soll sicherstellen, dass der gepflegte Charakter unseres Fitness-Studios im Interesse aller Mitglieder erhalten bleibt.

Wir bitten Sie daher freundlichst um Beachtung und Einhaltung der AGB und Studioordnung.

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von Andys Gym mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Andys Gym abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitness- Studios berechtigt sind.

1.2 Antrag

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Andys Gym zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Andys Gym. Andys Gym kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt Andys Gym das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

1.3 Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden im Fintness und Gerätebereich. Dies gilt jedoch nicht für allen anderen Dienstleistungen im Haus.

2. NUTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN

2.1 Hausordnung

Andys Gym ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.2 Videoüberwachung und Alarmanlage

Das Studio wird Videoüberwacht, ausgenommen Toiletten F/M- Umkleide F/M und Solariumzone und dadurch Alarmgesichert.

2.3 Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten ohne Ausnahme.

2.4 Sauberkeit & Hygiene

Wir bitten Sie, während des Trainings immer ein Handtuch mit sich zu führen, um damit die Auflageflächen an den Geräten abzudecken. Sollten Sie keines dabei haben, kann ein Handtuch gegen die Gebühr von 1,50,- Euro entliehen werden. Aus Hygienegründen bitten wir Sie, die Liegefläche des Solariums nach Gebrauch zu desinfizieren. Aus hygienischen Gründen bitten wir unsere Mitglieder, im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen. Die Umkleideräume sollten nur abgetrocknet betreten werden. Das Rasieren ist ebenfalls aus hygienischen Gründen Verboten! Ebenfalls dürfen aus hygienischen Gründen keine Kleider, Handtücher, Schuhe oder sogar die ganze Tasche aufbewahrt werden. Wir bitten Sie auch darauf zu achten das Sie geduscht und frisch das Training aufnehmen.

2.5 Kleidung

Bitte tragen Sie in den Trainingsräumen keine Sportschuhe die Sie bereits im Freien benutzt haben. Ein sauberes und funktionelles Schuhwerk ist unumgänglich alles andere ist Verboten. Das Tragen von Flip Flops und Sandalen ist im Trainingsraum nicht erlaubt oder nur auf eigene Verantwortung. Auch das tragen von Schmuck (Ringe, Uhren, Ketten oä.) alles was die Polster beschädigen und Sie oder andere ( zb. im Kampfsport ) verletzen könnte, bitte wir abzulegen. Die Hausordnung ist Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied bindend. Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Telefonnummern auch E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) Andys Gym unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Andys Gym dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen. ​

3.5. Nutzung der Schließfächer

Die von Andys Gym zur Verfügung gestellten verschließbaren Schließfächer dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Andys Gym ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Schließfächer zu öffnen. Das mitnehmen von Schlüsseln der Schließfächern ist Verboten.

3.6 Nutzung der Kundenparkplätze

Von Andys Gym zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Andys Gym behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor. Über das Fremdparken auf nicht Firmeneigentum übernehmen wir keine Haftung und weisen dringlichst daraufhin, Ordnungswidrigkeiten zu beachten.

4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.2. Preisanpassungsrecht

4.2.1

Andys Gym ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Andys Gym wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2

Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.3. Beitragsanpassung bei allen Gruppen- und Paarverträgen

Beim Austritt einer Person widerrufen sich die Vertraglichen Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung. Das bedeutet, dass die Konditionen und Rabattierungen für Gruppen- und Paarveträge nicht mehr greifen.

4.4. Kosten bei Rückbuchung

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

4.5. Zusätzliche Kosten

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

4.6. Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist Andys Gym berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Andys Gym berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei vereinbarten Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig und.

4.7. Verzugskosten

Andys Gym behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Erstlaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag läuft über eine Laufzeit wie vereinbart. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder Andys Gym spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Laufzeit die vereinbart wurde ( siehe Vertrag ). Die Kündigung des Mitglieds hat schriftlich und per Einschreiben, per E-Mail an die offizielle Anschrift, E-Mail-Adresse zu erfolgen. ​

5.2. Stilllegung des Vertrages

Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten still zulegen (max. drei Monate im Jahr). Die beabsichtigte Stilllegung ist Andys Gym mindestens 14 Werktage vor dem Beginn der Stilllegung bekannt zugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von Andys Gym nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Andys Gym zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3.HAFTUNG VON ANDYS GYM

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Andys Gym nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Andys Gym auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Andys Gym gelten.

6. VERHALTEN IM STUDIO

6.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in dem Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in dem Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Andys Gym berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 500,- € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

6.2. Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in das Studio ist nicht gestattet bzw. nur nach Absprache mit der Geschäftsleitung erlaubt.

6.3 Mitbringen von Getränken

Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in das Studio mitzubringen, jedoch in PVC, kein Glas und diese in der Umkleide, in der Sporttasche aufzubewahren. ​

6.4 Mitbringen von Speisen

Dem Mitgliedern ist es nicht erlaubt Speisen auf der Trainingsfläche zu verzehren, wenn dann nur in der Umkleidekabine. Gekaufte Ware darf an der Erfrischungs- Theke verzehrt werden.

6.5 Verhalten während dem Training

Sämtliche Geräte, wie z.B. Hanteln, Scheiben und dergleichen müssen nach Gebrauch wieder an den Aufbewahrungsort zurückgebracht werden. Damit sind auch Stangen, Seile, Bizeps- und Trizepsstangen, Duplexgriffe usw. gemeint. Des Weiteren bitten wir darum, während des Trainings die Gewichte leise abzulegen, auch das Stöhnen und Schreien ist zu unterlassen. Bänke oder andere Liegeflächen sollten auch nicht als Ablage für Gewichte und Hantelstangen genutzt werden. Die Gewichtsscheiben bitte stets flach auf den Boden legen. Das trainieren mit freiem Oberkörper ist nicht erlaubt! Das Turnen und Klettern an allen Geräten ist für Kinder Verboten. ​

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 Änderungen dieser AGB

Andys Gym ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausordnung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Andys Gym wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.2 Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Andys Gym aufrechnen.

7.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.